Keine Umlage der Nebenkosten anhand des Melderegisters
Ist im Mietvertrag vereinbart, dass die Nebenkosten nach Kopfteilen umgelegt werden sollen, kann der Vermieter zur
Ermittlung der Zahl der Bewohner nicht einfach auf die Daten des Melderegisters zurückgreifen, sondern muss
die tatsächliche Belegung ermitteln. Zur Meldung kommt es auf die tatsächliche Nutzung und nicht auf
melderechtliche Registrierung an. Anders könnte der in einem solchen Haus bestehenden Fluktuation der Mieter
nicht ausreichend Rechnung getragen werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.01.2008, Aktenzeichen VIII ZR 82/07.
(nachträgliches) Wärmecontracting muss wirtschaftlich sein
Das so genannte Wärmecontracting, also die Übertragung der kompletten Wärmeversorgung eines Mietshauses auf
ein gewerbliches Unternehmen, erfordert die Beachtung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit. Wenn die Übertragung
nach Abschluss eines Mietvertrages erfolgt, ist auf die Interessen der Mieter Rücksicht zu nehmen, insbesondere
ist auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.11.2007, Aktenzeichen VIII ZR 243/06.
Keine "Nutzerwechselgebühr" für Mieter
Der Vermieter hat gegenüber seinem ehemaligen Mieter nach dessen Auszug keinen Anspruch auf eine
"Nutzerwechselgebühr". Kommt es während der laufenden Abrechnungsperiode zu einem Mieterwechsel und sind
dadurch Zwischenablesungen hinsichtlich des Heizkostenverbrauchs o.ä. erforderlich, kann der Vermieter diese
nicht auf den ehemaligen Mieter umlegen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.11.2007, Aktenzeichen VIII ZR 19/07.
Starre Quotenabgeltungsklauseln unwirksam
Quotenabgeltungsklauseln – d.h. Klauseln in Mietverträgen, die vorsehen, dass nach einem starren Fristenplan
noch nicht fällige Schönheitsreparaturen durch anteilige Zahlung auszugleichen sind - benachteiligen den Mieter
unangemessen und sind daher unwirksam, sofern sie ihn zur Zahlung der Kosten für noch nicht fällige
Schönheitsreparaturen nach feststehenden Prozentsätzen auch dann verpflichten, wenn ein diesem Kostenanteil
entsprechender Renovierungsbedarf aufgrund des tatsächlichen Grades an Abnutzung der Wohnung noch nicht gegeben ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.09.2007, Aktenzeichen VIII ZR 143/06.
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Berliner Verwaltungsgericht konkretisiert die Anforderungen für eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone aus gewerblichen Zwecken mit einem nicht
plakettenfähigen Fahrzeug setzt voraus, dass die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges zu einer Existenzgefährdung führen
würde. Zur Glaubhaftmachung dessen reiche es jedoch nicht aus, sich lediglich vom Steuerberater bestätigen zu lassen, dass
geringe Einnahmen erzielt worden sind. Vielmehr sind auch der letzte Jahresabschluss und die aktuelle betriebswirtschaftliche
Auswertung vorzulegen. Zudem müsse auch glaubhaft gemacht werden, dass kein anderweitiges Vermögen wie z.B.
Sparguthaben o.ä. vorhanden sei.
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 19.02.2008, Aktenzeichen VG 10 A 16.08.
Flate-Rate-Party darf untersagt werden
Dem Veranstalter von sogenannten "Flat-Rate-Parties", also Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke
ohne Mengenbegrenzung gegen einen Pauschalpreis abgegeben werden, kann aufgrund der davon ausgehenden Gefahr
für die Gesundheit von Gästen die Auflage erteilt werden, dies künftig zu unterlassen.
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16.11.2007, Aktenzeichen VG 4 A 364/07.
Nicht-verschreibungspflichtige Medikamente für Beamte
Der Dienstherr muss auch dann die Kosten nicht-verschreibungspflichtiger Medikamente im Rahmen der Beihilfe
übernehmen, wenn diese aufgrund geänderter Verwaltungsvorschriften nicht mehr erstattungsfähig sind. Eine
derartig weitreichende Änderung der Bewilligungspraxis darf nicht durch einfache Verwaltungsvorschrift erfolgen,
sondern bedarf eines förmlichen Gesetzes.
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 11.09.2007, Aktenzeichen VG 28 A 117.06.
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Zum Vorgehen gegen unerwünschte Werbung per Email
Wer unaufgefordert Werbe-Emails erhält, hat gegen den Versender einen Anspruch auf Unterlassung, unabhängig von
der Zahl der gesendeten Emails. Bereits eine kann ausreichen. Daneben besteht auch ein Anspruch auf Löschung
sämtlicher über den Empfänger gespeicherter Daten.
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 14.04.2005, Aktenzeichen 1 U 143/04.
Kein Anspruch auf Löschung von Datenerfassung als Gesellschafter oder Geschäftsführer
Die Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH haben gegenüber einer Wirtschaftauskunftsdatei keinen
Anspruch auf die Löschung ihrer dort gespeicherten Daten. Der Betroffene muss dies hinnehmen, soweit die
Daten geeignet sind, mögliche Kreditgeber zu einer sorgfältigen Prüfung der Bonität zu veranlassen.
Bundegerichtshof, Urteil vom 24.06.2003, Aktenzeichen VIII ZR 3/03.
Keine SMS-Werbung ohne Einwilligung
Die Beurteilung von SMS-Werbung richtet sich nach den gleichen Grundsätzen wie die von Email-Werbung:
Die Werbung ist rechtswidrig, wenn nicht der Empfänger sein Einverständnis ausdrücklich erklärt hat oder
dieses im geschäftlichen Verkehr ausnahmsweise zu vermuten ist.
Landgericht Berlin, Urteil vom 14.01.2003, Aktenzeichen 15 O 420/02.
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